Arbeitsgericht Köln, 2025-10-17, 1 Ca 1133/25

1 Ca 1133/25Arbeitsgericht17.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 1 Ca 1133/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-10-17

Aktenzeichen: 1 Ca 1133/25

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2025:1017.1CA1133.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin seit dem 01.08.2024 nach der Entgeltgruppe 3 Gruppenstufe 3 des Entgelttarifvertrags der D AG zu vergüten und die Bruttonachzahlungsbeträge ab dem 01.08.2024 ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt folgenden Tag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 487,56 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2025 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.

  5. Der Streitwert wird auf 2.925,36 € festgesetzt.

  6. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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