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23 BV 95/25•Arbeitsgericht Köln, 2025-05-05, 23 BV 95/25
23 BV 95/25Arbeitsgericht05.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-05
Aktenzeichen: 23 BV 95/25
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2025:0505.23BV95.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
stand „Festlegung des Ortes, dessen Erreichen oder Verlassen für den Zeitpunkt
des Beginns und Endes der Arbeitszeit der Arbeitnehmer maßgebend ist", wird
Dr. F. , bestellt.
festgesetzt.
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