Arbeitsgericht Köln, 2025-05-05, 23 BV 95/25

23 BV 95/25Arbeitsgericht05.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 23 BV 95/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-05

Aktenzeichen: 23 BV 95/25

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2025:0505.23BV95.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

  1. Zum Vorsitzenden einer betrieblichen Einigungsstelle mit dem Regelungsgegen-

stand „Festlegung des Ortes, dessen Erreichen oder Verlassen für den Zeitpunkt

des Beginns und Endes der Arbeitszeit der Arbeitnehmer maßgebend ist", wird

Dr. F. , bestellt.

  1. Die Zahl der Beisitzer wird für die Arbeitgeberin und den Betriebsrat auf jeweils zwei

festgesetzt.

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