Arbeitsgericht Köln, 2024-10-24, 10 BV 11/24

10 BV 11/24Arbeitsgericht24.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 10 BV 11/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-24

Aktenzeichen: 10 BV 11/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2024:1024.10BV11.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle zu dem Regelungsgegenstand „Abweichung von betriebsüblichen Arbeitszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen“ vom 04.01.2024 unwirksam ist.

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