Arbeitsgericht Köln, 2024-09-10, 4 Ca 2665/24

4 Ca 2665/24Arbeitsgericht10.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 4 Ca 2665/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-10

Aktenzeichen: 4 Ca 2665/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2024:0910.4CA2665.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 9.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus diesem Geldbetrag seit dem 28.02.2024 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 14.05.2024 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

  5. Streitwert: 30.500,00 €.

  6. Die Berufung wird – soweit nicht bereits gesetzlich zulässig – nicht gesondert zugelassen.

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