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4 Ca 2665/24•Arbeitsgericht Köln, 2024-09-10, 4 Ca 2665/24
4 Ca 2665/24Arbeitsgericht10.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-10
Aktenzeichen: 4 Ca 2665/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2024:0910.4CA2665.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 9.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus diesem Geldbetrag seit dem 28.02.2024 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 14.05.2024 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Streitwert: 30.500,00 €.
Die Berufung wird – soweit nicht bereits gesetzlich zulässig – nicht gesondert zugelassen.
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