Arbeitsgericht Köln, 2024-01-10, 18 Ca 6500/22

18 Ca 6500/22Arbeitsgericht10.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 18 Ca 6500/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-10

Aktenzeichen: 18 Ca 6500/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2024:0110.18CA6500.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

I. Das Versäumnisurteil vom 21.12.2022 bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Tenöre zu 1. und 2. nunmehr wie folgt lauten:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.440,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.03.2022 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 480,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2022 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 21.12.2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

III. Die Beklagte trägt – neben den Kosten der Säumnis im Termin vom 21.12.2022 – 64 % der sonstigen Kosten des Rechtsstreits und der Kläger 36 %.

IV. Der Streitwert beträgt 2.979,06 €.

V. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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