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17 Ca 1951/23•Arbeitsgericht Köln, 2023-09-27, 17 Ca 1951/23
17 Ca 1951/23Arbeitsgericht27.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-27
Aktenzeichen: 17 Ca 1951/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0927.17CA1951.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers vom 24.03.2023 nach M unwirksam ist.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24.03.2023, zugegangen per Post am 28.03.2023, zum 31.05.2023 nicht aufgelöst ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert beträgt 29.196,00 €.
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