Arbeitsgericht Köln, 2023-09-14, 10 Ca 94/23

10 Ca 94/23Arbeitsgericht14.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 10 Ca 94/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-14

Aktenzeichen: 10 Ca 94/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0914.10CA94.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 21.03.2022 aus der Personalakte zu entfernen.

  2. Es wird festgestellt, dass dem Kläger aus dem Jahr 2022 ein restlicher Urlaubsanspruch von zwei Urlaubstagen zusteht.

  3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu

30 %

  1. Streitwert: 4.540,45 €.

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