Arbeitsgericht Köln, 2023-05-31, 9 Ca 4172/22

9 Ca 4172/22Arbeitsgericht31.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 9 Ca 4172/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-31

Aktenzeichen: 9 Ca 4172/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0531.9CA4172.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, ab dem 01.10.2022 an den Kläger eine lebenslange monatliche Altersrente i. H. v. 161,10 € zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2022 einen Betrag von 3.866,40 € an den Kläger zu zahlen zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jeweils aus einen monatlichen Betrag von 161,10 € seit dem 01.10.2020.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.799,60 Euro festgesetzt.

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