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8 Ca 5646/22•Arbeitsgericht Köln, 2023-03-02, 8 Ca 5646/22
8 Ca 5646/22Arbeitsgericht02.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-02
Aktenzeichen: 8 Ca 5646/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0302.8CA5646.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 869,14 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (09.11.2022) zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 869,14 Euro.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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