Arbeitsgericht Köln, 2023-02-14, 4 Ca 4230/22

4 Ca 4230/22Arbeitsgericht14.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 4 Ca 4230/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-14

Aktenzeichen: 4 Ca 4230/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0214.4CA4230.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 07.03.2022 nicht zum 12.03.2022 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 15.03.2022 fortbestand.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

  4. Streitwert: 4.950,00 €.

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