Arbeitsgericht Köln, 2022-09-02, 19 Ca 7154/21

19 Ca 7154/21Arbeitsgericht02.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 19 Ca 7154/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-02

Aktenzeichen: 19 Ca 7154/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:0902.19CA7154.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.273, 26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.08.2022 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger keine Ansprüche auf Zins- und Tilgungsleistungen aus dem am 05.06.2009 zwischen der Beklagten und dem Kläger geschlossenen „Darlehensvertrag zum Schulungsvertrag“ zustehen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 27% und die Beklagte 73%.

5. Der Streitwert beträgt 36.880,54 Euro.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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