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11 Ca 1566/22•Arbeitsgericht Köln, 2022-08-04, 11 Ca 1566/22
11 Ca 1566/22Arbeitsgericht04.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-04
Aktenzeichen: 11 Ca 1566/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:0804.11CA1566.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 14.03.2022 zum 30.09.2022 aufgelöst wird.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Fotoredakteur für die Tageszeitung „K " weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Streitwert: 20.004,00 EUR.
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