Arbeitsgericht Köln, 2022-03-10, 11 BV 266/21

11 BV 266/21Arbeitsgericht10.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 11 BV 266/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-10

Aktenzeichen: 11 BV 266/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:0310.11BV266.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle betreffend die Aufstellung eines Sozialplans für die Cockpitmitarbeiter der Beteiligten zu 2) wegen der Stilllegung des Flugbetriebs vom 14.12.2021 rechtsunwirksam ist.

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