Arbeitsgericht Köln, 2022-01-10, 4 BV 148/21

4 BV 148/21Arbeitsgericht10.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 4 BV 148/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-10

Aktenzeichen: 4 BV 148/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:0110.4BV148.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 26.05.2021 betreffend eine Betriebsvereinbarung über „Krankenrückkehrgespräche“ für den Betrieb XXXXX unwirksam ist.

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