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1 Ca 874/21•Arbeitsgericht Köln, 2021-11-29, 1 Ca 874/21
1 Ca 874/21Arbeitsgericht29.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-29
Aktenzeichen: 1 Ca 874/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:1129.1CA874.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Das Versäumnisurteil vom 19.04.2021 wird insoweit aufrechterhalten, als festgestellt worden ist, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 03.02.2021 nicht aufgelöst worden ist. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 19.04.2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 5.100,00 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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