Arbeitsgericht Köln, 2021-08-25, 18 Ca 6855/20

18 Ca 6855/20Arbeitsgericht25.08.2021

Regest

1. Einzelfallentscheidung zu einer unwirksamen Abrufarbeitsabrede 2. Die formularvertragliche Vereinbarung einer über die Grenzen des § 12 Abs. 2 TzBfG hinausgehenden Flexibilisierungsspanne führt gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Rechtsunwirksamkeit (nur) der Abrede über das Recht zur einseitigen Festlegung der Dauer der monatlichen Arbeitszeit.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 18 Ca 6855/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-25

Aktenzeichen: 18 Ca 6855/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0825.18CA6855.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 12 Abs. 2 TzBfG; § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB

Leitsätze

  1. Einzelfallentscheidung zu einer unwirksamen Abrufarbeitsabrede

  2. Die formularvertragliche Vereinbarung einer über die Grenzen des § 12 Abs. 2 TzBfG hinausgehenden Flexibilisierungsspanne führt gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Rechtsunwirksamkeit (nur) der Abrede über das Recht zur einseitigen Festlegung der Dauer der monatlichen Arbeitszeit.

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die vom Kläger zu erbringende monatliche Arbeitszeit 140 Stunden beträgt.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 24% und die Beklagte zu 76%.

  4. Der Streitwert beträgt 23.172,48 EUR.

  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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