Arbeitsgericht Köln, 2021-05-20, 8 Ca 7667/20

8 Ca 7667/20Arbeitsgericht20.05.2021

Regest

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten bei einer Änderungskündigung wegen Betriebsverlagerung eine Tätigkeit im Homeoffice oder Mobile Office anbieten zu müssen, besteht grundsätzlich nicht.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 8 Ca 7667/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-20

Aktenzeichen: 8 Ca 7667/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0520.8CA7667.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 2 KSchG

Leitsätze

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten bei einer Änderungskündigung wegen Betriebsverlagerung eine Tätigkeit im Homeoffice oder Mobile Office anbieten zu müssen, besteht grundsätzlich nicht.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 16.250,01 Euro.

  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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