projekte
2 Ga 2/21•Arbeitsgericht Köln, 2021-01-13, 2 Ga 2/21
2 Ga 2/21Arbeitsgericht13.01.2021
Auf Art. 33 Abs. 2 GG gestützte Konkurrentenstreitverfahren des öffentlichen Dienstes sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Für sie sind die Verwaltungsgerichte auch dann zuständig, wenn der Bewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Staat steht und/oder er ein solches begehrt.
Entscheidungsdatum: 2021-01-13
Aktenzeichen: 2 Ga 2/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0113.2GA2.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Auf Art. 33 Abs. 2 GG gestützte Konkurrentenstreitverfahren des öffentlichen Dienstes sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Für sie sind die Verwaltungsgerichte auch dann zuständig, wenn der Bewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Staat steht und/oder er ein solches begehrt.
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet.
Das Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.