Arbeitsgericht Köln, 2021-01-13, 2 Ga 2/21

2 Ga 2/21Arbeitsgericht13.01.2021

Regest

Auf Art. 33 Abs. 2 GG gestützte Konkurrentenstreitverfahren des öffentlichen Dienstes sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Für sie sind die Verwaltungsgerichte auch dann zuständig, wenn der Bewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Staat steht und/oder er ein solches begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 2 Ga 2/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-13

Aktenzeichen: 2 Ga 2/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0113.2GA2.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Auf Art. 33 Abs. 2 GG gestützte Konkurrentenstreitverfahren des öffentlichen Dienstes sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Für sie sind die Verwaltungsgerichte auch dann zuständig, wenn der Bewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Staat steht und/oder er ein solches begehrt.

Tenor

  1. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet.

  2. Das Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen.

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