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6 Ga 91/20•Arbeitsgericht Köln, 2020-11-06, 6 Ga 91/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-06
Aktenzeichen: 6 Ga 91/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:1106.6GA91.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten wird für unzulässig erklärt.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen .
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