Arbeitsgericht Köln, 2020-09-08, 6 Ca 1356/20

6 Ca 1356/20Arbeitsgericht08.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 6 Ca 1356/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-08

Aktenzeichen: 6 Ca 1356/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0908.6CA1356.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 831,80 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 415,90 seit dem 01.11.2019 und aus jeweils 41,59 € seit dem 01.12.2019, 01.01.2020, 01.02.2020, 01.03.2020, 01.04.2020, 01.05.2020, 01.06.2020, 01.07.2020, 01.08.2020 und 01.09.2020 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Vergütungstabelle 1 Anlage 1 Lufthansa VTV Nr. 39 eine monatliche grundvergütungsgleiche Opt-Out-Zulage gem. des derzeit geltenden § 2 Abs. 1 des … auf Grundlage der Berechnung monatliche Grundvergütung x 1,163 x 0,09717 x 0,153 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

  4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.746,78 € festgesetzt.

Gebührenstreitwert: 1.497,24

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