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11 Ca 3249/20•Arbeitsgericht Köln, 2020-08-07, 11 Ca 3249/20
11 Ca 3249/20Arbeitsgericht07.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-07
Aktenzeichen: 11 Ca 3249/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0807.11CA3249.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung vom 29.04.2020 nicht vor dem 31.10.2020 beendet wird.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 435,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2020 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zu Hälfte.
Streitwert: 1785,00 EUR
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