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1 Ca 8472/19•Arbeitsgericht Köln, 2020-06-26, 1 Ca 8472/19
1 Ca 8472/19Arbeitsgericht26.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-26
Aktenzeichen: 1 Ca 8472/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0626.1CA8472.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die vier Kündigungen der Beklagten vom 11.12.2019 weder außerordentlich noch ordentlich aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 943,87 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 581.417,33 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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