Arbeitsgericht Köln, 2020-05-29, 8 BV 74/20

8 BV 74/20Arbeitsgericht29.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 8 BV 74/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-29

Aktenzeichen: 8 BV 74/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0529.8BV74.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Abschluss eines Sozialplans anlässlich der arbeitgeberseitigen Betriebsstillegung“ wird …………………………………. bestellt.

  2. Die Anzahl der von jeder Seite für die Einigungsstelle zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgesetzt.

  3. Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.