Arbeitsgericht Köln, 2020-05-26, 11 Ca 2859/19

11 Ca 2859/19Arbeitsgericht26.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Köln — 11 Ca 2859/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-26

Aktenzeichen: 11 Ca 2859/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0526.11CA2859.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist hinsichtlich der Anträge zu 4-9 unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das im Rechtsweg zuständige Landgericht Köln verwiesen. Im übrigen ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zulässig.

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