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11 Ca 2859/19•Arbeitsgericht Köln, 2020-05-26, 11 Ca 2859/19
11 Ca 2859/19Arbeitsgericht26.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-26
Aktenzeichen: 11 Ca 2859/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0526.11CA2859.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist hinsichtlich der Anträge zu 4-9 unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das im Rechtsweg zuständige Landgericht Köln verwiesen. Im übrigen ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zulässig.
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