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10 Ca 6255/19•Arbeitsgericht Köln, 2020-05-07, 10 Ca 6255/19
10 Ca 6255/19Arbeitsgericht07.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-07
Aktenzeichen: 10 Ca 6255/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0507.10CA6255.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 23.09.2019 nicht aufgelöst worden ist.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.09.2019 sein Ende gefunden hat.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 13.803,32 Euro
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