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19 Ha 6/18•Arbeitsgericht Köln, 2020-04-24, 19 Ha 6/18
Entscheidungsdatum: 2020-04-24
Aktenzeichen: 19 Ha 6/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0424.19HA6.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
1. Der Schiedsspruch des Bühnenoberschiedsgerichts vom 24.09.2018 (Az. BOSchG 4/17) wird aufgehoben.
2. Der Schiedsspruch des Bezirksschiedsgerichts … vom 18.09.2017 (Reg.-Nr. 8/16) wird aufgehoben.
3. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der im Arbeitsvertrag vom 21.02.2000 vereinbarten Befristung mit Ablauf des 31.07.2017 aufgrund der Nichtverlängerungsmitteilung vom 15.06.2016 aufgelöst worden ist.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert beträgt 9.879,00 Euro.
6. Die Berufung wird zugelassen.
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