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1 Ca 751/21•Arbeitsgericht Iserlohn, 2021-12-22, 1 Ca 751/21
1 Ca 751/21Arbeitsgericht22.12.2021
Reichweite der Tarifdisposivität des § 1 Abs. 1 b S. 3 AÜG – Betriebsnormen - Inhaltsnormen
Entscheidungsdatum: 2021-12-22
Aktenzeichen: 1 Ca 751/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2021:1222.1CA751.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Reichweite der Tarifdisposivität des § 1 Abs. 1 b S. 3 AÜG – Betriebsnormen - Inhaltsnormen
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien seit dem 01.04.2021 ein
Arbeitsverhältnis besteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 43,7 % und die Beklagte
56,3 %.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.800,00 € festgesetzt.
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