Arbeitsgericht Iserlohn, 2016-01-27, 3 Ca 1431/15

3 Ca 1431/15Arbeitsgericht27.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Iserlohn — 3 Ca 1431/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-27

Aktenzeichen: 3 Ca 1431/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2016:0127.3CA1431.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestandene Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 18.08.2015 sondern erst mit Ablauf des 21.08.2015 beendet worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 11.200,00 € festgesetzt.

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