Arbeitsgericht Iserlohn, 2012-10-02, 2 Ca 401/12

2 Ca 401/12Arbeitsgericht02.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Iserlohn — 2 Ca 401/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-02

Aktenzeichen: 2 Ca 401/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2012:1002.2CA401.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 1 KSchG

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 31.01.2012 nicht beendet wird.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Automateneinrichter weiter zu beschäftigen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 12.761,05 € festgesetzt.

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