2 Ca 401/12•Arbeitsgericht Iserlohn, 2012-10-02, 2 Ca 401/12
Arbeitsgericht Iserlohn, 2012-10-02, 2 Ca 401/12
2 Ca 401/12Arbeitsgericht02.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Iserlohn — 2 Ca 401/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-02
Aktenzeichen: 2 Ca 401/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2012:1002.2CA401.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 1 KSchG
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 31.01.2012 nicht beendet wird.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Automateneinrichter weiter zu beschäftigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 12.761,05 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.