Arbeitsgericht Iserlohn, 2009-11-03, 5 Ca 1233/09

5 Ca 1233/09Arbeitsgericht03.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Iserlohn — 5 Ca 1233/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-03

Aktenzeichen: 5 Ca 1233/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2009:1103.5CA1233.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 1 KSchG

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30.03.2009 aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Mitarbeiter im Versand zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 14.354,80 EUR festgesetzt.

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