5 Ca 2911/08•Arbeitsgericht Iserlohn, 2009-04-16, 5 Ca 2911/08
Arbeitsgericht Iserlohn, 2009-04-16, 5 Ca 2911/08
5 Ca 2911/08Arbeitsgericht16.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Iserlohn — 5 Ca 2911/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-16
Aktenzeichen: 5 Ca 2911/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2009:0416.5CA2911.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 11.12.2008 nicht aufgelöst wurde.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als gewerbliche Arbeitnehmerin zu gleichbleibenden Bedingungen weiter zu beschäftigen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 05.12.2007 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 18.828,60 EUR festgesetzt.
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