Arbeitsgericht Iserlohn, 2008-04-17, 4 Ca 369/08

4 Ca 369/08Arbeitsgericht17.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Iserlohn — 4 Ca 369/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-17

Aktenzeichen: 4 Ca 369/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2008:0417.4CA369.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß Schreiben der Beklagten vom 28.01.08 unwirksam ist.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen als Vorarbeiter im Bereich des Harzbetriebes/Kühlbänder zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.

Der Streitwert wird auf 1.339,50 Euro festgesetzt.

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