5 Ca 2303/06•Arbeitsgericht Iserlohn, 2007-05-15, 5 Ca 2303/06
Arbeitsgericht Iserlohn, 2007-05-15, 5 Ca 2303/06
5 Ca 2303/06Arbeitsgericht15.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Iserlohn — 5 Ca 2303/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-15
Aktenzeichen: 5 Ca 2303/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2007:0515.5CA2303.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 09.10.2006 nicht mit sofortiger Wirkung sein Ende gefunden hat, sondern bis zum 31.12.2006 fortbestanden hat.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/8 die Beklagte und zu 7/8 der Kläger, mit Ausnahme der durch die Säumnis des Klägers im Termins vom 13.02.2007 entstandenen Kosten, die dieser allein zu tragen hat.
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- Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
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