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2 Ca 50/20•Arbeitsgericht Herford, 2021-10-27, 2 Ca 50/20
2 Ca 50/20Arbeitsgericht27.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-27
Aktenzeichen: 2 Ca 50/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2021:1027.2CA50.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ausstehende Vergütung nach dem TVT-Zug (A) in Höhe von 848,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 1. August 2019 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ausstehende Vergütung nach dem TVT-Zug (B) in Höhe von 400,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 1. August 2019 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 1.248,17 € festgesetzt.
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