Arbeitsgericht Herford, 2021-10-27, 2 Ca 50/20

2 Ca 50/20Arbeitsgericht27.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herford — 2 Ca 50/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-27

Aktenzeichen: 2 Ca 50/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2021:1027.2CA50.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ausstehende Vergütung nach dem TVT-Zug (A) in Höhe von 848,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 1. August 2019 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ausstehende Vergütung nach dem TVT-Zug (B) in Höhe von 400,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 1. August 2019 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert wird auf 1.248,17 € festgesetzt.

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