Arbeitsgericht Herford, 2007-11-16, 1 Ca 961/07

1 Ca 961/07Arbeitsgericht16.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herford — 1 Ca 961/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-16

Aktenzeichen: 1 Ca 961/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2007:1116.1CA961.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 2-4 des Restrukturierungstarifvertrages IG Metall; vom 13.11.2002; § 158 BGB.

Tenor

  1. Es wird eine Forderung des Klägers in Höhe von 9.450,-- € bruttozur Insolvenztabelle festgestellt.

  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 70 % der Beklagte, zu 30 % der Kläger.

  4. Der Streitwert wird auf 1.435,-- € festgesetzt.

  5. Die Berufung für den Kläger wird zugelassen.

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