1 Ca 961/07•Arbeitsgericht Herford, 2007-11-16, 1 Ca 961/07
Arbeitsgericht Herford, 2007-11-16, 1 Ca 961/07
1 Ca 961/07Arbeitsgericht16.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herford — 1 Ca 961/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-16
Aktenzeichen: 1 Ca 961/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2007:1116.1CA961.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 2-4 des Restrukturierungstarifvertrages IG Metall; vom 13.11.2002; § 158 BGB.
Tenor
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Es wird eine Forderung des Klägers in Höhe von 9.450,-- € bruttozur Insolvenztabelle festgestellt.
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Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 70 % der Beklagte, zu 30 % der Kläger.
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Der Streitwert wird auf 1.435,-- € festgesetzt.
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Die Berufung für den Kläger wird zugelassen.
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