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1 Ca 101/22•Arbeitsgericht Herne, 2022-11-16, 1 Ca 101/22
1 Ca 101/22Arbeitsgericht16.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-16
Aktenzeichen: 1 Ca 101/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2022:1116.1CA101.22.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 S. 1 3. Var. KschG
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten nicht durch die ordentliche Kündigung vom 29.11.2021 zum 28.02.2022 oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Monteur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Der Streitwert wird auf 14.383,51 € festgesetzt.
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