3 Ca 1053/16•Arbeitsgericht Herne, 2016-10-04, 3 Ca 1053/16
Arbeitsgericht Herne, 2016-10-04, 3 Ca 1053/16
3 Ca 1053/16Arbeitsgericht04.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 1053/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-04
Aktenzeichen: 3 Ca 1053/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2016:1004.3CA1053.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 626 BGB
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche und fristlose Kündigung vom 19.04.2016 noch durch die hilfsweise ausgesprochene außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom 19.04.2016 beendet worden ist.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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- Der Streitwert wird auf 10.291,59 € festgesetzt.
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