Arbeitsgericht Herne, 2016-10-04, 3 Ca 1053/16

3 Ca 1053/16Arbeitsgericht04.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 1053/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-04

Aktenzeichen: 3 Ca 1053/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2016:1004.3CA1053.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 626 BGB

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche und fristlose Kündigung vom 19.04.2016 noch durch die hilfsweise ausgesprochene außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom 19.04.2016 beendet worden ist.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 10.291,59 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.