6 Ca 1789/15•Arbeitsgericht Herne, 2015-10-14, 6 Ca 1789/15
Arbeitsgericht Herne, 2015-10-14, 6 Ca 1789/15
6 Ca 1789/15Arbeitsgericht14.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 6 Ca 1789/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-14
Aktenzeichen: 6 Ca 1789/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2015:1014.6CA1789.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche fristlose noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 19.05.2015 aufgelöst worden ist.
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- Die Beklagt wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Webentwickler weiter zu beschäftigen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 12.830,80 € festgesetzt.
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