5 Ca 2225/13•Arbeitsgericht Herne, 2014-01-29, 5 Ca 2225/13
Arbeitsgericht Herne, 2014-01-29, 5 Ca 2225/13
5 Ca 2225/13Arbeitsgericht29.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 5 Ca 2225/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-29
Aktenzeichen: 5 Ca 2225/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2014:0129.5CA2225.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 14 Abs.1 TzBfG
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund Befristung zum 31. Juli 2013 sein Ende gefunden hat.
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Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Musiklehrerin weiter zu beschäftigen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf 1.300,00 € festgesetzt.
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