Arbeitsgericht Herne, 2014-01-29, 5 Ca 2225/13

5 Ca 2225/13Arbeitsgericht29.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 5 Ca 2225/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-29

Aktenzeichen: 5 Ca 2225/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2014:0129.5CA2225.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 14 Abs.1 TzBfG

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund Befristung zum 31. Juli 2013 sein Ende gefunden hat.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Musiklehrerin weiter zu beschäftigen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Der Streitwert wird auf 1.300,00 € festgesetzt.

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