3 Ca 773/08•Arbeitsgericht Herne, 2008-05-13, 3 Ca 773/08
Arbeitsgericht Herne, 2008-05-13, 3 Ca 773/08
3 Ca 773/08Arbeitsgericht13.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 773/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-13
Aktenzeichen: 3 Ca 773/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2008:0513.3CA773.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 613a Abs.5,6 BGB
Tenor
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu ¼ und der Beklagten zu ¾ auferlegt.
-
Der Streitwert wird auf 7.200,00 € festgesetzt.
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