Arbeitsgericht Herne, 2008-05-13, 3 Ca 773/08

3 Ca 773/08Arbeitsgericht13.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 773/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-13

Aktenzeichen: 3 Ca 773/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2008:0513.3CA773.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 613a Abs.5,6 BGB

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu ¼ und der Beklagten zu ¾ auferlegt.

  2. Der Streitwert wird auf 7.200,00 € festgesetzt.

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