Arbeitsgericht Herne, 2005-03-10, 2 Ca 4067/04

2 Ca 4067/04Arbeitsgericht10.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 2 Ca 4067/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-10

Aktenzeichen: 2 Ca 4067/04

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2005:0310.2CA4067.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 626 BGB

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 08.11.2004 weder fristlos noch fristgerecht geendet hat.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Haustechniker weiterzubeschäftigen.

  3. Der Auflösungsantrag wird abgewiesen.

  4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  5. Der Streitwert wird auf 6.128,50 € festgesetzt.

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