Arbeitsgericht Hamm, 2024-07-03, 3 Ca 379/24

3 Ca 379/24Arbeitsgericht03.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hamm — 3 Ca 379/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-03

Aktenzeichen: 3 Ca 379/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2024:0703.3CA379.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: §§ 387, 388 BGB, § 37 TV-L

Tenor

    1. Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 975,04 € brutto nebst Zinsen seit dem 30.03.2024 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
    1. Der Streitwert wird auf 975,04 € festgesetzt.

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