Arbeitsgericht Hamm, 2023-03-21, 1 Ca 1070/22

1 Ca 1070/22Arbeitsgericht21.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hamm — 1 Ca 1070/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-21

Aktenzeichen: 1 Ca 1070/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2023:0321.1CA1070.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 27.09.2022, zugegangen am 27.09.2022, nicht aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 14.760,00 EUR festgesetzt.

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