Arbeitsgericht Hamm, 2020-12-17, 1 Ca 330/20

1 Ca 330/20Arbeitsgericht17.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hamm — 1 Ca 330/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-17

Aktenzeichen: 1 Ca 330/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2020:1217.1CA330.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: Die Kündigung wurde mit überhöhter Vergütung begründet.

Tenor

Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 06.10.2020, Az 1 Ca 330/20, wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.