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1 Ca 330/20•Arbeitsgericht Hamm, 2020-12-17, 1 Ca 330/20
1 Ca 330/20Arbeitsgericht17.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 1 Ca 330/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2020:1217.1CA330.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: Die Kündigung wurde mit überhöhter Vergütung begründet.
Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 06.10.2020, Az 1 Ca 330/20, wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
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