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2 BV 2/20•Arbeitsgericht Hamm, 2020-05-29, 2 BV 2/20
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 2 BV 2/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2020:0529.2BV2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Arbeitgeberinnen werden verpflichtet, dem Betriebsrat monatlich ausgedruckte Zeiterfassungsnachweise, aus denen sich der Stand des Arbeitszeitkontos ergibt sowie für jeden Tag der Beginn und das Ende der Arbeitszeit und Beginn und Ende der Pausen für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten für die Zeit ab dem 01.12.2019 zu überlassen.
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