3 Ca 1338/15•Arbeitsgericht Hamm, 2016-10-24, 3 Ca 1338/15
Arbeitsgericht Hamm, 2016-10-24, 3 Ca 1338/15
3 Ca 1338/15Arbeitsgericht24.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hamm — 3 Ca 1338/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-24
Aktenzeichen: 3 Ca 1338/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2016:1024.3CA1338.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Auf Antrag des Gläubigers vom 01.07.2016 wird die Schuldnerin durch Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.000,-- € und im Falle der Uneinbringlichkeit für je 250,-- € durch einen Tag Zwangshaft des Geschäftsführers der Schuldnerin Dirk Valerius dazu angehalten, die ihr durch Vergleich vom 28.10.2015 des Arbeitsgerichts Hamm, Geschäftsnummer: 3 Ca 1338/15, auferlegte Verpflichtung zur Erstellung eines vollständigen, qualifizierten und wohlwollenden Arbeitszeugnisses nach dem vom Gläubiger gefertigten Entwurf vorzunehmen.
Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Verfahrenswert wird auf 5.200,-- € festgesetzt.
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