Arbeitsgericht Hamm, 2016-10-24, 3 Ca 1338/15

3 Ca 1338/15Arbeitsgericht24.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hamm — 3 Ca 1338/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-24

Aktenzeichen: 3 Ca 1338/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2016:1024.3CA1338.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Auf Antrag des Gläubigers vom 01.07.2016 wird die Schuldnerin durch Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.000,-- € und im Falle der Uneinbringlichkeit für je 250,-- € durch einen Tag Zwangshaft des Geschäftsführers der Schuldnerin Dirk Valerius dazu angehalten, die ihr durch Vergleich vom 28.10.2015 des Arbeitsgerichts Hamm, Geschäftsnummer: 3 Ca 1338/15, auferlegte Verpflichtung zur Erstellung eines vollständigen, qualifizierten und wohlwollenden Arbeitszeugnisses nach dem vom Gläubiger gefertigten Entwurf vorzunehmen.

Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf 5.200,-- € festgesetzt.

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