Arbeitsgericht Hamm, 2011-05-17, 1 Ca 2230/10

1 Ca 2230/10Arbeitsgericht17.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hamm — 1 Ca 2230/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-17

Aktenzeichen: 1 Ca 2230/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2011:0517.1CA2230.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 611 BGB, 305 ff. BGB

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90,5 % und die Beklagte zu 9,5 % bei einem Kostenstreitwert von 6.174,50 Euro.

  3. Der Streitwert wird auf 4.847,00 Euro festgesetzt.

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