Arbeitsgericht Hagen, 2024-05-22, 2 Ca 350/24

2 Ca 350/24Arbeitsgericht22.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 2 Ca 350/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-22

Aktenzeichen: 2 Ca 350/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2024:0522.2CA350.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 300,66 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 02.12.2023 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.

  • 3. Der Streitwert wird auf 326,91 Euro festgesetzt.

  • 4. Die Berufung wird für beide Parteien gesondert zugelassen.

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