Arbeitsgericht Hagen, 2021-11-10, 3 Ca 448/21

3 Ca 448/21Arbeitsgericht10.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 3 Ca 448/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-10

Aktenzeichen: 3 Ca 448/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2021:1110.3CA448.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 10.03.2021 sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Streitwert wird auf 14.212,62 Euro festgesetzt.

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