Arbeitsgericht Hagen, 2021-02-16, 4 Ca 1688/20

4 Ca 1688/20Arbeitsgericht16.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 4 Ca 1688/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-16

Aktenzeichen: 4 Ca 1688/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2021:0216.4CA1688.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger 25 Stunden pro Woche zu beschäftigen, wobei sich die Arbeitszeit wie folgt verteilt: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zu ½.
    1. Der Streitwert wird auf 2.058,34 Euro festgesetzt.

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